Elternberatung
Eignungsanerkennung des Bundesministeriums für Familie & Jugend:
für die „Beratung von Eltern nach § 95 Abs. 1a AußStrG über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder„
Die kindliche Perspektive steht im Mittelpunkt – denn die Kinder sind und bleiben die Kinder von euch beiden.
„Ein gutes Wort lässt einen Menschen aufblühen.“ Anselm Grün