Klinisch – Psychologische
Abklärung für Kinder von 0 – 11 Jahren
Wahlpsychologin für alle Kassen
Telefonische Terminvereinbarung: zur Möglichkeit der Schilderung der besonderen Verhaltensweisen Ihres Kindes und zum Besprechen Ihrer Fragen.
Termin mit Kind: Es wird der persönliche Entwicklungsstand des Kindes berücksichtigt und mit Einfühlungsvermögen auf das Kind eingegangen. Es werden Entwicklungstests, Leistungstests, Intelligenztests und projektive Verfahren verwendet.
Persönliche Befundbesprechung: Ohne Beisein des Kindes mit einem bzw. am besten Fall mit beiden Elternteilen werden mit Hilfe der Ergebnisse, die Stärken und Schwächen des Kindes dargestellt und die daraus resultierenden Interventions- bzw. Therapieempfehlungen besprochen. Es geht um die bestmögliche Weiterentwicklung Ihres Kindes.
Rückerstattung des Honorars: Die Abklärung wird von der jeweiligen Krankenkasse (je nach Kasse bis zu 100%) refundiert. Voraussetzung: Zuweisung vom Hausarzt oder von einem Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde (Kinderarzt) oder einem Facharzt für Neurologie (und Psychiatrie), Psychiatrie (und Neurologie), Innere Medizin oder einem Vertragspsychotherapeuten.
Infoblatt zum Download: Mag. Eva Geisler Infoblatt Diagnostik 2021