Klinisch – Psychologische Abklärung
Entwicklungsdiagnostik von 0 – 11 Jahren
Beratung und Behandlung für Familien mit ihren Kindern bzw. Jugendlichen und ihren Familienangehörigen
Wahlpsychologin für alle Kassen
kostenloser Erstkontakt und Angebotsinformation: per Telefon – max. 10-15 min. – ich bitte um Verständnis – bin ein „Einfraubetrieb“
persönliches Erstgespräch oder ein telefonisches Erstgespräch – Terminvereinbarung: Möglichkeit der Schilderung der besonderen Verhaltensweisen Ihres Kindes und zum Besprechen Ihrer Fragen. KOSTEN: 90 Euro – für ca. 50-60 min oder 45 Euro – für ca.30-40 min
Untersuchungstermin bzw. Untersuchungstermine mit Kind: Es wird der persönliche Entwicklungsstand des Kindes berücksichtigt und mit Einfühlungsvermögen auf das Kind eingegangen. Es werden Entwicklungstests, Leistungstests, Intelligenztests, neuropsychologische Tests und projektive Verfahren verwendet. Die Eltern dürfen währendessen im Warteraum verschiedenste Fragebögen ausfüllen. KOSTEN: abhängig vom Kind und seinen Bedürfnissen bzw. der Untersuchungsdauer – wieviele Termine stattfinden müssen. Anschließende Auswertung und schriftliche Befunderstellung für die Genehmigung von Therapien bzw. Förderungen.
Persönliche Befundbesprechung: Ohne Beisein des Kindes mit einem bzw. am besten Fall mit beiden Elternteilen werden mit Hilfe der Ergebnisse, die Stärken und Schwächen des Kindes dargestellt und die daraus resultierenden Interventions- bzw. Therapieempfehlungen besprochen. Es geht um die bestmögliche Weiterentwicklung Ihres Kindes. KOSTEN – abhängig von der Dauer des Gesprächs: Berücksichtigung der Komplexität des Befundes bzw. abhängig von der Informationsbedürftigkeit der Eltern
Rückerstattung des Honorars: Die klinisch-psychologische Abklärung wird von der österreichischen Krankenkasse zu unterschiedlichen Tarifen, je nach Versicherung wie BVA, ÖGK, SVS,…bezahlt. Die Rückerstattungs-Summe der Gesundheitskasse beträgt zwischen 520 Euro und 690 Euro. Die Rückerstattung kann also bis zu 100% betragen. Zusatzversicherungen leisten ebenso eine hohe Beitragszahlung – fragen sie gerne vorab bei ihrer Versicherung nach. Voraussetzung: Zuweisung vom Hausarzt oder von einem Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde (Kinderarzt) oder einem Facharzt für Neurologie (und Psychiatrie), Psychiatrie (und Neurologie), Innere Medizin oder einem Vertragspsychotherapeuten. Auf dem Überweisungsschein muss unbedingt eine Verdachtsdiagnose vermerkt sein, kodiert nach ICD-10 oder ICD-11 mit der Bitte um eine Entwicklungsdiagnostik.
Infoblatt zum Ausdrucken