Scheidung

Elternberatung

Eignungsanerkennung des Bundesministeriums für Familie & Jugend:

für die „Beratung von Eltern nach § 95 Abs. 1a AußStrG über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder

Die kindliche Perspektive steht im Mittelpunkt – denn die Kinder sind und bleiben die Kinder von euch beiden.

„Ein gutes Wort lässt einen Menschen aufblühen.“ Anselm Grün